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Qualzucht-Hunde am Tierheim ausgesetzt – Landestierschutzverband setzt Belohnung aus

Pressemeldung vom 14.06.2024

Bayerns Tierheime sind mit vielen Problemen konfrontiert, vor allem das permanent steigende Tieraufkommen überschreitet bei vielen die Kapazitätsgrenzen. Die Tierheime führen oft Wartelisten, weil viele Anfragen von Menschen kommen, die ihre Tiere aus den verschiedensten Gründen abgeben wollen oder müssen. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen dabei massiv gestiegene Tierarztkosten, vor allem bei alten und kranken Tieren. Aber auch für Hunde mit Verhaltensauffälligkeiten und hohem Trainingsbedarf haben die Halter oft keine Geduld und möchten sich lieber schnell von ihnen trennen. Die Fundtierzahlen steigen ebenfalls und bei weitem nicht alle werden von ihren Haltern gesucht und wieder abgeholt. Zudem sind viele Fundtiere auch nicht gechipt und registriert.

Leider werden jedes Jahr viele Tiere einfach ausgesetzt. Völlig fassungslos waren die Tierpflegerinnen im niederbayerischen Tierheim Quellenhof im Landkreis Dingolfing-Landau, als sie morgens bei Arbeitsbeginn gleich sechs Hündinnen vorfanden, die man nachts heimlich in den Notfallzwinger des Tierheims gesetzt hatte. „Es handelt sich vermutlich um Tiere aus einer in Deutschland verbotenen Qualzucht. Verpaart man nämlich Hunde der Fellfarbe Merle miteinander, kann der Gendefekt zu Augen- und Ohrenanomalien bis hin zu Blindheit und Taubheit führen. Das ist hier der Fall, zwei Hündinnen sind blind, eine taub. Auch das Merle-Fell ist stellenweise vorhanden. Es handelt sich zudem um sehr ängstliche Tiere. Sie haben außerdem viele teils frische und eiternde, teils vernarbte Bissverletzungen und zudem eine Menge an Ekto- und Endoparasiten. Eventuell wurden sie in einem Stall o.ä. gehalten, denn sie müssen auch Stroh gefressen haben. Das Alter wird auf etwa 2 Jahre geschätzt“ beschreibt Tierpflegerin Stefanie Roithner die Tiere.

Das Aussetzen von Haustieren ist generell eine traurige und vor allem strafbare Handlung. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, "ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen". Dabei ist es unerheblich, ob das Tier auf einem Rastplatz angebunden wird, in einer Box irgendwo abgestellt, beim Umzug vergessen oder eben vor einem Tierheim abgesetzt wird.

„Hier hat man wahrscheinlich einfach Tiere vermehrt, um mit Welpen Geld zu verdienen, fand aber keine Abnehmer für die kranken Tiere“ vermutet Ilona Wojahn, Präsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern. „Wer so viel Tierleid produziert, muss einfach zur Verantwortung gezogen werden. Zudem ist es nicht ausgeschlossen, dass dort noch weiterhin kranke Tiere auf die Welt kommen.“

Um dazu beizutragen, dass der oder die Täter gefunden werden, hat der Landesverband Bayern deshalb eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, mit denen die Herkunft der Hündinnen ermittelt werden kann.

Wer Informationen zur Herkunft der Hündinnen hat, wird gebeten, sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu wenden. Die Kontaktdaten lauten E-Mail geschaeftsstelle@tierschutz-bayern.de oder Telefon
01590-6354520

Quelle: Landesverband Bayern

Bildmaterial

Foto (C) Tierheim Quellenhof
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