Liebe Tierfreunde,
vielen Dank für Ihre Meldungen und Informationen. Es freut uns immer wieder, dass es Menschen gibt, die nicht einfach wegsehen, wenn der Verdacht besteht, dass durch menschliche Einwirkung Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Aber leider erreichen uns auch immer wieder Anzeigen, in denen mit relativen Begriffen ein Verdacht geäußert wird, dass hinsichtlich des Tierschutzes ein gesetzeswidriger Umstand vorliegt.
Dieses allein genügt nicht um verantwortliche Behörden wie Veterinär-, Naturschutz-, Artenschutz-, Ordnungsbehörde, sowie Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diese werden erst aktiv, wenn eine Abweichung zu bestehender Gesetzeslage erkannt wird, bzw. erkennbar ein erhärteter Tatverdacht vorliegt.
So reicht es also beispielhaft nicht aus, wenn Sie uns mitteilen: „der Hundezwinger ist für den Hund zu klein“. Denn was für manchen Tierfreund zu klein erscheint, erfüllt vielleicht trotzdem die gesetzlichen Mindestanforderungen im Tierschutz und ist gesetzeskonform. So wäre es in einen solchen Fall wichtig zu wissen, wie groß ist der Hund im Zwinger und welche (zumindest geschätzte) Maße hat der Hundezwinger. Ebenso können wir (und die Behörden) mit Meldungen wie: „es sind zu viele Kaninchen in einem zu kleinen Käfig“ nichts anfangen. So gibt es hier genaue Größenvorgaben für Käfige in Abhängigkeit der Anzahl, Rasse (vom Zwerghasen bis zum Deutschen Riesen) und Gewicht der Kaninchen. Da wir auch nicht in der Lage und berechtigt sind Tierhaltungen zu überprüfen, sind wir auf ihre Angaben angewiesen. Daher ist es sehr wichtig, bei der Anzeige nach Möglichkeit auf relative Begriffe zu verzichten und wenn möglich Fotodokumentationen mit beifügen.
Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis.
Ungünstige Formulierung | Bessere Formulierung |
---|---|
Der Hundezwinger ist zu klein | Der Hundezwinger ist mit 2 Hunden der Rasse Dt. Schäferhund belegt und hat eine Fläche von etwa 6 qm (oder schätzungsweise 3 m Länge, 2 m Breite und 2 m Höhe). |
Der Käfig für die Anzahl der Kaninchen ist zu klein | Es befinden sich 3 Kaninchen mittelgroßer Rasse (ca. 3,5 kg / Tier) im Käfig, der eine geschätzte Abmessung von ca. 80 cm Länge, 60 cm Breite und 40 cm Höhe hat. |
Von einer Halterin / Züchterin werden zu viele Katzen gehalten. | Im Haus mit einer geschätzte Wohnfläche von ca. 100 qm befinden sich ca. 20 Tiere. Die Tiere dürfen sich aber nur knapp die Hälfte der Fläche nutzen. |
Der Unterstand für die Pferde ist zu klein | Der Witterungsschutz für die Anzahl von 20 Pferden hat eine Größe von schätzungsweise 4 m mal 2 m. |
Die Tiere sind dauernd lautem Lärm ausgesetzt | Die Lautstärke beträgt bei der Tierhaltung x Dezibel (lässt sich mit dem Handy und entsprechender App messen). Gemessen wurde die Lautstäke am ... von ... bis .. und am ... von ... bis ... usw. |
Die Tiere haben im Stall zu wenig Tageslicht | Die Lichtstärke beträgt tagsüber im Stall x Lumen (lässt sich mit dem Handy und entsprechender App messen) |
Das Aquarium ist mit zu vielen Fischen belegt | Im Aquarium befinden sich geschätzt etwa xx Fische mit einer Größe von x bis y cm. , Das Aquarium hat eine Größe von (l x b x h). |
Der Hund bekommt zu wenig zu fressen und ist daher zu mager | Der Hund der Rasse xyz ist etwa x Jahre alt. Er ist augenscheinlich unterversorgt (entweder belegbar über Fotodokumentation, geschätzter Gewichtsangabe oder sonstiger Belege). |
Anmerkung: Der Hund könnte rassespezifisch mager erscheinen, alt oder krank sein und sich in tierärztlicher Behandlung befinden. | |
Ich habe gehört, der Hund wird geschlagen, er zeigt auch Verletzungen | Es besteht der Verdacht, dass der Hund von seinem Halter geschlagen wird, da Zeugen dieses beobachteten und auch bereit wären dieses ggf. eidesstatt zu bezeugen. Der Hund hat Verletzungen, die auf menschliche Einwirkung hinweisen. |
Der Hund wird zu wenig Gassi geführt. | Der Hund ist nachweislich dauerhaft in der Wohnung eingesperrt. Belegt werden kann dieses durch fortlaufende und lückenlose Beobachtungen, festgehalten in einem Gedächtnisprotokoll. |
Anmerkung: Bei solchen Situationen ist eine Beweisführung sehr schwierig, da das Anwesen des Halters lückenlos 24/7 beobachtet werden müsste. Der Hund könnte z.B. auch spät in der Nacht ausgeführt werden. Wenn der Hund aber z.B. eine verkümmerte Beinmuskulatur aufweist, die nachweislich auf Bewegungsmangel zurückzuführen ist, wäre das ein besserer Hinweis. | |
Die Tierhaltung ist verwahrlost, die Wohnung zugemüllt und der Halter ist Alkoholiker | keine |
Anmerkung: Ob ein Tierhalter Alkoholiker ist oder die Wohnung vermüllt ist, hat primär nichts mit der Tierhaltung zu tun. Wichtig zu wissen wäre, werden die Tiere nicht artgerecht versorgt und gepflegt oder wird ihre Bewegung eingeschränkt und wie wird das belegt. | |
Den Tieren geht es bei ihren Halter schlecht, bitte unternehmen Sie etwas. | Bitte genauer formulieren, warum es den Tieren schlecht geht (s. oben) |
Anmerkung: Solche oder ähnliche Meldungen erhalten wir leider auch, ohne spezifische Anhaben haben wir leider keine Möglichkeit darauf zu reagieren. | |
Der Hundehalter wohnt in Musterdorf (Straße und Hausnummer sind mir nicht bekannt, aber er geht oft auf der Hundewiese spazieren und er hat einen großen schwarzen Hund. | Bitte genauere Angaben machen. |
Anmerkung: Bei vagen Angaben ohne Namen oder Adressdaten, können weder wir noch die Behörden recherchieren. |
Man könnte sicherlich noch mehrere Vorgänge benennen, bei denen wir zur Enttäuschung manches Mitteilers nichts unternehmen können, da die zuständigen Behörden mangels nachweislichen Angaben diese nicht weiterverfolgen würden. So sind ausführliche Informationen, die zumindest prüfbare Indizien enthalten, die einen Gesetzesverstoß aufzeigen, essenziell wichtig.
Auch bei anonymen Meldungen gibt es häufig Probleme, da hier keine Rückfragen möglich sind.
Bitte versuchen Sie daher so detailliert als möglich zu berichten, messbare oder nachvollziehbare Angaben zu übermitteln, Fotodokumentationen wenn möglich zu erstellen und Adressangaben von Zeugen anzugeben. Vielen Dank.