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Bundesrat stimmt final über Jagd auf Wölfe ab

Pressemeldung vom 26.03.2026

Deutscher Tierschutzbund: „Schwarzer Tag für den Tier- und Artenschutz!“

Anlässlich der finalen Abstimmung des Bundesrats über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz am morgigen Freitag (27.3.), appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die Länder, die letzte Chance zu nutzen, um den tierschutzwidrigen Entwurf zumindest um die problematischsten Punkte abzumildern.  Für den Verband markiert die Abstimmung einen schwarzen Tag für den Tier- und Artenschutz. Die Eröffnung der Jagd auf den Wolf sei Symbol für tief populistische Kampagnenpolitik, die Lobbyinteressen über Wissenschaft, EU-Recht und im Grundgesetz verankerte Werte stelle. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sind die Bundesländer für die Umsetzung über ihre jeweiligen Landesjagdgesetze zuständig, viele haben dafür bereits Vorkehrungen getroffen. Ab 1. Juli könnten dann laut neuem Gesetz zum ersten Mal seit über hundert Jahren pauschal und ohne Anlass Wölfe und insbesondere auch Wolfswelpen in Deutschland legal getötet werden.

„Dieses Gesetz liest sich wie ein Freibrief für Jäger, die es kaum abwarten können, ihre ersten Wölfe zu schießen – egal, ob Welpen, Elterntiere oder Rudelführer. Nachdem der Deutsche Jagdverband im Grunde die Feder diktiert hat, verwundert das nicht. Dass fundierte Einwände und Sorgen aus der Wissenschaft und dem Tier- und Naturschutz sowie geltendes europäisches Recht ignoriert wurden, bleibt beispiellos und schockierend“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er fordert: „Die Länder müssen bei der Aufnahme des Wolfs in ihre Landesjagdgesetze nun höchste Sorgfalt walten lassen. Pauschale Tötungen und tierschutzwidrige Jagdmethoden müssen verhindert werden.“

Wolfswelpen und Elterntiere ab Sommer im Visier

Einer der kritischsten Punkte des Gesetzes lässt gezielt die Jagd zwischen Juli und Oktober zu, wenn Wolfswelpen teilweise noch von der Mutter gesäugt und vom Rudel mit Nahrung versorgt werden. Sofern der sogenannte Erhaltungszustand der Wolfspopulation als „günstig“ definiert wird, sollen pauschale und anlasslose Abschüsse – insbesondere von Welpen – erlaubt sein. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert dies als “höchst unethisch”. Werden führende, adulte Tiere abgeschossen, kann dies die Sozialstruktur des Rudels zerstören. Jungtiere, die noch von den Elterntieren abhängen, können verhungern. Jeglicher Verweis auf den Elterntierschutz fehlt im Gesetz. Sogar dort, wo der Erhaltungszustand des Wolfs explizit „ungünstig“ ist, darf nach dem Riss eines Weidetiers sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern – das entspricht einer Fläche von über 1.000 Quadratkilometern - jeder Wolf „zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden“ geschossen werden. Weil eine pauschale Bejagung erwiesenermaßen nicht die Risse von Weidetieren verhindert, weist der Deutsche Tierschutzbund darauf hin, dass Herdenschutzmaßnahmen unbedingt stärker gefördert werden müssen. Darum bittet auch die Bundesregierung die Länder in ihrer Entschließung zum Herdenschutz explizit. „Entlarvend“, meint Schröder. „Die vermeintlich so hohen Kosten für Fördermittel und Ausgleichzahlungen hatten gerade noch als hervorragendes Scheinargument für eine notwendige Jagd auf Wölfe hergehalten. Die Regierung macht keinen Hehl aus ihrem schamlosen Geschenk an die Landwirte sowie die Jägerschaft.“

Quelle: Dt. Tierschutzbund

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