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Bayerns Tierschützer gegen Bejagung von Tauben in Nürnberg und Umland

Pressemeldung vom 10.09.2021

Der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e. V. moniert mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an den Nürnberger Oberbürgermeister Markus König eine fehlerhafte Verwaltungsentscheidung des Ordnungsamtes Nürnberg.

Das Nürnberger Ordnungsamt hat aktuell Jägern eine Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Haustauben in der Nürnberger Region „Tiefes Feld“ erteilt. Als Begründung werden Fraßschäden, vor allem im Gemüsebau und der Wintersaat bei Getreide wie Roggen und Wintergerste genannt. Dass durch kleine Taubenschwärme Fraßschäden im erheblichen Maße entstehen können, die einen Taubenabschuss rechtfertigen, wird nach Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Bayern e. V. stark bezweifelt.

Tauben ernähren sich fast ausschließlich pflanzlich von Körnern, Früchten, Beeren, aber auch von kleinen wirbellosen Tieren wie Nacktschnecken und Würmern. Dabei sind sie wie beispielsweise Hühner nicht in der Lage, mit Scharren oder Kratzen die Erde aufzureißen oder anderweitig große Schäden anzurichten. Die durch das Nürnberger Ordnungsamt erteilte Genehmigung zum Abschuss der Haustauben, wird vom Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern e. V. als gesetzeswidrig und willkürlich erteilt angesehen. Bei einer fachlich versierten Auseinandersetzung mit der Thematik „Fraßschäden durch Haustauben“ hätten sich je nach Schweregrad sicherlich andere Handlungsalternativen ergeben.

Erschwerend kommt hinzu, dass diese „Ausnahmegenehmigungen“ mittlerweile zum Standard geworden sind und so jährlich auch für die Regionen Knoblauchsland inklusive Wetzendorf erteilt werden. „Wir sehen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grob verletzt und fordern, die Bejagung und Tötung der Tiere unverzüglich einzustellen. Wird dieses abgelehnt, sähe sich der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e. V. veranlasst, gegen die verantwortlichen Personen Strafanzeige, wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz, zu stellen“, erklärt Präsidiumsmitglied Robert Derbeck.

Stadt- und Haustauben haben einen sehr schweren Stand und müssen täglich um ihr Überleben kämpfen. Laut Verordnung der Stadt Nürnberg ist es verboten, im Stadtgebiet verwilderte Tauben zu füttern. Während des Lockdowns berichteten Tierschützer und Tierfreunde vermehrt von geschwächten und hungernden, als auch von bereits verendeten Stadttauben. Stadt- und Haustauben stammen ursprünglich von der domestizierten Felsentaube ab. Sie sind standorttreu und auf Futter durch den Menschen angewiesen. Leider sind sie mit der Suche nach heruntergefallenen oder achtlos weggeworfenen Essensresten und ungeeigneten Brutplätzen oft sich selbst überlassen. Würde die Stadt Nürnberg zur Bestandsregulierung der Taubenpopulation ein zukunftsträchtiges Taubenmanagement mit Taubenhäusern betreiben, wie es in anderen Städten bereits erfolgreich umgesetzt wird, wären Abschussgenehmigungen nicht notwendig. Ein friedliches Zusammenleben mit Tauben als Symbol des Friedens ist durchaus möglich.

Quelle: Landesverband Bayern

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