Pressemeldung vom 04.08.2025
Der Deutsche Tierschutzbund hat nach der Pavian-Tötung im Nürnberger Tiergarten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt. Auf sieben Seiten erläutert der Verband im Detail, warum die Tötung von zwölf gesunden Pavianen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Die Anzeige ist bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingegangen; die Vergabe eines Aktenzeichens steht noch aus.
„Die Zooleitung, darunter Direktor Dr. Dag Encke, hat die Tötung angeordnet, obwohl kein vernünftiger Grund vorlag, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und stellt klar: „Als Artenschutz kaschierte Zuchtinteressen dürfen nicht über das Lebensrecht gesunder Tiere gestellt werden.“ Dem hat sich auch die Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits angeschlossen: Beim Betrieb eines Zoos seien Vorschriften des Artenschutzes und des Tierschutzes gleichberechtigt zu sehen, urteilte etwa das Oberlandesgericht Naumburg.
Tötung ohne vernünftigen Grund
Das vom Zoo vorgebrachte Artenschutz-Argument rechtfertigt in diesem Fall auch deshalb nicht Zucht bzw. Tötung der Guinea-Paviane, da es sich nicht um konkreten Artenschutz im Sinne von Erhaltung und Wiederherstellung freilebender Populationen handelt, sondern um reine Arterhaltung ohne geplante Wiederauswilderung einer bisher „nur“ potenziell bedrohten Art. Auch kann nicht jede Tiertötung damit gerechtfertigt werden, dass das Fleisch danach genutzt wird. Paviane sind höhere Säugetiere und eng mit Menschen verwandt. Sie werden in der Regel nicht als Futtertiere verwendet und zu diesem Zweck auch nicht gezüchtet. „Es verbietet sich daher juristisch, das Ersatz-Argument der Verfütterung nachträglich anzubringen“, so Schröder.
Fehlverhalten des Zoos ist Ursache der Notsituation
Die Problematik, dass der Platz für die Paviane nicht mehr reichen würde, war spätestens 2011 bekannt. Dennoch züchtete der Zoo weiter. Dieses Fehlverhalten hat erst zu der jetzt monierten Notsituation geführt, schreibt der Tierschutzbund in seiner Strafanzeige. Alternativen zur Tötung seien zwar versucht bzw. geprüft, aber nicht alle zumutbaren Möglichkeiten ausgereizt worden. Die Errichtung eines neuen Geheges sei beispielsweise machbar und möglich gewesen. Auch hätte die Zucht durch Verhütung bzw. Kastration unterbunden werden können. „Auch, wenn dies das natürliche Verhalten beeinträchtigen kann, ist nicht einzusehen, warum der Tod diesen Einschränkungen vorgezogen wird“, sagt Schröder.
Quelle: Dt. Tierschutzbund
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