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Transport trächtiger Kühe nach Marokko muss verhindert werden

Veröffentlicht am 24.04.2021 Landwirtschaft

Tausende von Zucht- und Schlachttieren werden jährlich tagelangen, tierschutzwidrigen Transporten in andere Länder ausgesetzt. Das muss endlich ein Ende haben!

Anfang 2019 setzte das Landshuter Landrats- und Veterinäramt ein deutliches Signal, dass Tiertransporte mit Tierleid verbunden sind und verweigerte die Abfertigung einer trächtigen Kuh nach Usbekistan aus Tierschutzgründen. Der daraufhin durch den Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Glauber einberufene Runde Tisch zum Thema Tiertransporte führte letztlich zu der Entscheidung, dass eine Liste von achtzehn Drittstaaten (Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan) erstellt wurde, in die Tiertransporte nicht abgefertigt werden sollen. In diesen Ländern und auf den Transportrouten bestehen erhebliche Zweifel, dass europäische Tierschutzstandards durchgehend bis zum Zielort eingehalten werden. Die bayerischen Veterinärämter wurden angewiesen, Tiertransporte in diese Staaten nicht abzufertigen, wenn Zweifel an der Plausibilität der Transportpläne bestehen. Leider haben Gerichte jedoch die zuständigen Vollzugsbehörden jedoch verpflichtet, zunächst verweigerte Tiertransporte abzufertigen und erforderliche Dokumente für Tiertransporte auszustellen.

Weil sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit Jahren bemüht, Tiertransporte in eine Reihe von Drittstaaten zu unterbinden, wählen Zuchtverbände und Händler nun den Umweg über andere Bundesländer oder andere EU-Länder wie beispielsweise Ungarn.

So erhielten wir Kenntnis, dass ein Transport von trächtigen Kühen vom Rinderzuchtverband Oberfranken e.V. in Bayreuth in das Viehmarktzentrum in Aurich-Schirum in Niedersachsen transportiert werden sollen. Nach der Quarantäne in Aurich sollen die Tiere, als neuer Transport abgefertigt, ins Ausland verbracht werden. Endziel ist Marokko. Bayern selbst hat keine rechtliche Handhabe, gegen den Transport vorzugehen, weil es sich von Bayern nach Niedersachsen um einen innerstaatlichen Transport handelt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im Januar 2021 entschieden, dass nur die Behörde, die den Transport in ein Drittland abfertigt, entscheiden darf, ob dieser den Rechtsvorgaben entspricht.

Der Bundesrat hat erst am 12.02.2021 eine Initiative Bayerns, Nordrhein-Westfalens und Hessens mit deutlicher Mehrheit angenommen, mit der Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten aus Deutschland heraus unterbunden werden sollen. Auch Niedersachsen hatte dieser Initiative zugestimmt.

Der Deutsche Tierschutzbund hat die für den Tierschutz zuständige Bundesministerin Julia Klöckner aufgefordert, ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte aus Deutschland in Drittstaaten zu verhängen. Das gebietet das Staatsziel Tierschutz. „Der Transport der Kühe von Bayern nach Niedersachsen und weiter nach Marokko darf nicht stattfinden. Das Moratorium muss bestehen bleiben, bis ein EU-weites Verbot beschlossen und ausgesprochen wird“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Wir haben uns als Landesverband sofort nach Bekanntwerden des Transportes von Bayreuth an die niedersächsische Agrarministerin, Frau Otte-Kinast, gewandt und sie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in Niedersachsen keine Schlupflöcher mehr bietet, tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten abzufertigen. Staatsminister Glauber wurde ebenfalls um Unterstützung gebeten, damit diesen trächtigen Rindern der Transport nach Marokko erspart bleibt.

Auch der Landestierschutzverband Niedersachsen sowie mehrere angeschlossene Tierschutzvereine kämpfen nun mit allen zur Verfügung stehen Mitteln darum, diesen Transport zu verhindern.

Foto © Deutscher Tierschutzbund / M.Karremann

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