Über ein Live-Streaming-Videoportal postete ein Hundehalter aus Mittelfranken in der Nacht mehrere Stunden lang und erklärte seiner Zuhörerschaft wie er seinen Hund erziehe. „Mit Faustschlägen und Fußtritten“, gab er von sich. „Das mach ich, wenn Hund nicht folgt. Man muss ihn solange schlagen, bis der Hund das macht was man will“ sagte er, packte sein Tier fest an der Schnauze und riss dem Hund demonstrativ das Maul auf.
Aber auch Nahrungsentzug empfand er als gerechte Erziehungsmethode. „Dann gebe ich meinen Hund halt mal drei Tage nichts zu fressen“ äußerte er sich. Auch hätte er kein Problem, sollten die Erziehungsmethoden nicht fruchten, seinen Hund zu töten. Dabei fuchtelte er mit einer Pistole herum (vermutlich eine Soft-Air Waffe) und schwang anschließend auch ein Schwert. Leider sind solche Äußerungen nicht strafbewehrt, da nur der Versuch gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen nicht strafbar ist. Da er aber immer wieder sein Tier grob anpackte um zu demonstrieren, dass er seine Drohung auch umsetzen könne, haben wir Anzeige erstattet wegen Verdacht des Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz, da alleine hierdurch dem Hund Schmerzen und Leiden zugefügt wurden.
18.03.2021: Schreiben an die Staatsanwaltschaft und Anmahnung des immer noch ausstehenden Aktenzeichens
25.03.2021: Antwort der Staatsanwaltschaft: Bei dem Beschuldigten hat eine Durchsuchung stattgefunden. An der Durchsuchung nahm auch ein Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramtes teil. Nach dessen Einschätzung war der Beschuldigte mit der Haltung des Hundes überfordert. Der Beschuldigte war nach entsprechender Belehrung bereit, den Hund dem örtlichen Tierheim zu übereignen.
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