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Frühling –besondere Zeit der Rücksicht auf die Natur

Veröffentlicht am 21.04.2022 Wildtiere

Nach der kalten Jahreszeit erwacht die Natur zu neuem Leben. Tiere beenden ihren Winterschlaf, die Zugvögel kehren aus dem Süden zurück und viele niedliche Tierbabys werden geboren.

Kaum erwacht die Natur aus dem Winterschlaf, schon sind die Tierheime und Wildtierstationen konfrontiert mit zahlreichen Anfragen besorgter Menschen, die Jungtiere finden und meinen, ihnen helfen zu müssen. Doch nicht immer sind diese Tiere verletzt und benötigen menschliche Hilfe. Aus Unkenntnis und Mitleid werden die Tiere einfach aus der Natur, aus ihrem natürlichen Umfeld mitgenommen. Meist stellt sich dabei heraus, dass die Tiere keine Hilfe benötigt hätten und somit die falsche Hilfe geleistet wurde.

 

Das Frühjahr naht und mit ihm die Anrufe müssen. Dabei kann man den Tieren oft eher schaden als helfen. Wildtierkinder, die aus Unkenntnis eingesammelt werden, haben als Flaschenkinder viel geringere Überlebenschancen.

Für verletzte Jungtiere gilt, dass sie zur Pflege aufgenommen werden, wenn sie tatsächlich hilfsbedürftig sind und danach umgehend wieder in die Natur entlassen werden. Die Pflege von Wildtieren ist jedoch Spezialistensache und man sollte nicht auf eigene Faust versuchen, ein Tier zu behandeln, füttern oder aufzuziehen!

Säugetierjunge, die in der Natur gefunden werden, dürfen nicht einfach hochgenommen, untersucht und sofort mitgenommen werden. Auch gestreichelt werden sollen die Tiere auch! Für die Mütter ist der Geruch der Jungen ein ganz wichtiges Erkennungsmerkmal. Wenn es nach Menschen riecht, nehmen sie es nicht mehr an. Dies gilt nicht für junge Vögel, da sich deren Eltern nicht am Geruch orientieren. Sollten eindeutig Verletzungen erkennbar sein (Blut, unnatürliche Bein- oder Flügelhaltung, Brüche) oder das Tier offensichtlich krank wirken, dann jedoch ist Hilfe angesagt.

Junge Hasen werden bei Spaziergängen oft in Grasmulden entdeckt. Dorthin kommen die Hasenmütter in regelmäßigen Abständen, um ihren Nachwuchs zu säugen und ansonsten liegen sie allein und bewegungslos wartend in der Mulde. Das dient ihrem Schutz, denn ihre Fellfärbung stimmt mit der Umgebung überein und weil sie sich nicht bewegen, wird kein Feind auf sie aufmerksam. Auch Rehmütter lassen ihre Kitze gerade in den ersten Tagen viel alleine, die dann meist eingerollt im Dickicht oder hohen Gras liegend auf die Mutter warten. Diese Bewegungslosigkeit ist der beste Schutz der Jungtiere. Dieses Verhalten ist ihnen angeboren und so stark, dass die Tiere selbst in größter Angst, wenn ein Mensch sich ihnen nähert, nicht flüchten. Wenn Sie solche Tiere finden, bitte nicht stören, sondern höchstens längere Zeit und in Abständen beobachten und nur bei der Gewissheit, dass das Tier in Not ist, eingreifen.

Jungvögel sind Nesthocker. In ihrer ersten Lebensphase werden sie im Nest von ihren Eltern gefüttert und gewärmt. Bereits ehe sie voll flugfähig sind, verlassen sie das Nest und hüpfen als Ästlinge noch mehrere Tage auf dem Boden und in Büschen herum. Dabei werden sie weiter von ihren Eltern gefüttert, lernen, sich in ihrer Umgebung zu orientieren und üben sich in der Nahrungssuche. Besonders die Ästlinge werden oft aus Mitleid eingesammelt, da sie einen hilflosen Eindruck machen. Die Überlebenschance bei künstlicher Aufzucht ist gering, denn der Pflegling muss in kurzen Abständen gefüttert und getränkt werden und schnell scheitert der Finder bei den Fragen: Womit und wie füttern?

Eine Ausnahme im Tierreich bilden Eichhörnchen, wenn sie einem Menschen hinterherlaufen und sich sogar am Hosenbein festklammern. Sie haben keine Tollwut. Wenn junge Eichhörnchen den Kontakt zu ihrer Mutter verloren haben und dadurch Hunger und Durst leiden, suchen sie gezielt die Nähe zu Menschen, um sich Hilfe zu holen.

Wildtiere im Sinne des Gesetzes sind "herrenlose" Tiere, die man aber keineswegs aus dem natürlichen Lebensraum entfernen und in Besitz nehmen darf. Ein Teil davon zählt zu den jagdbaren Arten (Haarwild und Federwild) und diese Tiere unterliegen dem Jagdrecht, d.h. nur der für den Fundbezirk des Tieres zuständige Jagdausübungsberechtigte darf sich die Tiere aneignen. Kranke oder verletzte Tiere (z.B. nach einem Verkehrsunfall) müssen deshalb dem Jagdberechtigten oder der Polizei gemeldet werden, die eine Liste der Jagdpächter hat. Sie dürfen nicht einfach mitgenommen werden. Dies stellt Wilderei dar.

Eltern sollten unbedingt auch ihre Kinder aufklären, dass Tierkinder, so niedlich und hilfsbedürftig sie auch wirken, am besten ungestört in ihrem natürlichen Lebensraum aufwachsen.

Hundehalter sind dringend angehalten, bei Spaziergängen durch Wälder und Wiesen auf den Wegen zu bleiben, ihre Vierbeiner anzuleinen und die Wildtiere samt ihrem Nachwuchs auf keinen Fall zu stören.

Foto: @Heuberger

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